mit dem deutschen Abitur weltweit studieren. Allerdings gibt es einige Dinge, die du beachten solltest:
- Was für Anmeldefristen gibt es?
- Kann ich meine Leistungen an der jeweils anderen Uni anerkennen lassen?
- Benötige ich ein Sprachzertifikat?
- Muss ich vorher eine Sprachprüfung ablegen?
Abiturprüfung für Nichtschüler
In Deutschland ist das Schulrecht Ländersache, das bedeutet, dass von Bundesland zu Bundesland geringe Abweichungen bei den Bestimmungen zur Prüfung bestehen. Die zu absolvierende Prüfung wird in den meisten Bundesländern Abiturprüfung für Nichtschüler, in manchen Bundesländern auch Externenabiturprüfung genannt, nur in Baden-Württemberg und Sachsen heißt die Prüfung offiziell Schulfremdenabiturprüfung.
Voraussetzungen
Da die Prüfung in Deutschland abgelegt werden muss, muss der Bewerber eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen. Mit Ausnahme von Personen aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen alle anderen ausländischen Bewerber eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten zu können.
Meist muss dazu im Heimatland die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragt werden oder ein Schengen-Visum für 90 Tage beantragt werden. Für einige Länder ist es jedoch möglich, in den ersten 90 Tagen ohne Visum nach Deutschland einzureisen und die Aufenthaltserlaubnis dann in Deutschland zu beantragen.
Das Abitur für Nichtschüler setzt grundsätzlich voraus, dass der Bewerber im vergangenen Schuljahr keine gymnasiale Oberstufe, Abendgymnasium oder Kolleg besucht hat und auch die Abiturprüfung bereits zweimal nicht bestanden hat.
Ferner muss sich der Bewerber angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben. Dies ist prinzipiell komplett autodidaktisch möglich. Die Prüfungsinhalte unterscheiden sich kaum von denen der Abiturprüfung in und nach Ende der gymnasialen Oberstufe.
Die Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung muss bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes beantragt werden. Prüfungszeit und Prüfungsort bestimmt je nach landesrechtlicher Regelung die Behörde. Die Prüfung ist in den meisten Ländern kostenpflichtig. Die Prüfung in den Ländern Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist kostenlos.
Es gibt Bundesländer, in denen der Bewerber wohnhaft sein muss und Bundesländer, die von jedem Bewerber frei gewählt werden können.
Die Prüfung
Die Prüfung findet grundsätzlich in acht Fächern statt, wobei vier Fächer schriftlich und vier Fächer mündlich geprüft werden.
Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz können die Bewerber aus folgenden Fächern wählen, wobei die einzelnen Bundesländer das Angebot nach den örtlichen Gegebenheiten einschränken oder ausweiten können:
Aufgabenfeld 1: (sprachlich-literarisch-künstlerisch): Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Latein, Griechisch, Bildende Kunst, Musik
Aufgabenfeld 2: (gesellschaftswissenschaftlich): Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft
Aufgabenfeld 3: (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch): Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
Wie bei der regulären Abiturprüfung auch sind Leistungskurse nach den Gegebenheiten des Landesrechts zu wählen, die vertieft geprüft werden. In den Bundesländern, die zwei Leistungskurse vorsehen, muss Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache als Leistungskurs belegt werden, in den Bundesländern, die drei Leistungskurse vorsehen, müssen die ersten beiden Leistungskurse Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
Unter den Prüfungsfächern müssen sich Deutsch, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen befinden. Welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft werden müssen, entscheidet jedes Bundesland individuell.
Die Bundesländer können vorsehen, dass in den schriftlichen Prüfungsfächern zusätzlich eine mündliche Prüfung abgelegt werden kann, die in die Gesamtbenotung einfließt. Das ist unter anderem in Rheinland-Pfalz der Fall.
Wird die Prüfung bestanden, erhält der Bewerber ein Abiturzeugnis. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie einmalig nach frühestens einem Jahr wiederholt werden. In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen kann mit der Nichtschülerprüfung auch der schulische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden, sofern die Abiturprüfung nicht bestanden wird. Die so erworbene Fachhochschulreife wird in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen anerkannt.
Landesregelungen
Baden-Württemberg
Grundlage ist der Erlass für Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde
Zur Prüfung wird in der Regel nur zugelassen, wer in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat oder an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet wurde. (Sprich uns einfach an, wenn du dich für das Abitur in Baden-Württemberg interessierst).
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1 umfasst vier schriftliche und mündliche Prüfungsfächer, wobei drei Fächer wie ein Leistungsfach und das vierte Fach als ein Basisfach geprüft werden.
Teil 2 umfasst vier mündliche Prüfungsfächer, die alle als Basisfächer geprüft werden.
Die Prüfungsfächer können aus verschiedenen Pflichtfächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte, Ethik, Kunst, Musik, Wirtschaft, Geographie und Gemeinschaftskunde gewählt werden. Zusätzlich kann das Regierungspräsidium im Einzelfall weitere Fächer zulassen. Es müssen zwei Fremdsprachen, eine Naturwissenschaft und ein Fach aus Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde oder Wirtschaft gewählt werden.
In der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich eine oder mehrere Prüfungsaufgaben gestellt, die mindestens 240 Minuten und höchstens 315 Minuten bearbeitet werden müssen.
Für die Prüfung in den Fächern Bildende Kunst und Musik gibt es eine besondere Fachprüfung, die schriftliche und fachpraktische Teile enthält.
Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache wird nach den für die Kommunikationsprüfung geltenden zentralen Maßstäben durchgeführt.
Schulfremdenprüfung – Kultusministerium (km-bw.de)
Bayern
Grundlage ist die Bayerische Schulordnung für Gymnasien, Abschnitt „Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber“.
Die Prüfung ist in acht Prüfungsfächer unterteilt, von denen vier schriftlich und vier mündlich geprüft werden. Die Prüfungsfächer müssen sich unter anderem aus Deutsch, Geschichte, Mathematik, einer Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen zusammensetzen. Die Wahl der Fächer ist auf diejenigen beschränkt, die auch für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien als Prüfungsfächer wählbar sind.
Im ersten Prüfungsteil werden vier Fächer schriftlich geprüft, von denen mindestens zwei auf erhöhtem Anforderungsniveau liegen müssen, darunter Mathematik. Es müssen die drei Aufgabenfelder gemäß §18 der Schulordnung für Gymnasien abgedeckt werden. Die zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben mit den hierfür vorgesehenen Bearbeitungszeiten und Auswahlregeln werden verwendet. Wenn Deutsch nicht als Fach des ersten Prüfungsteils gewählt wird, ist verpflichtend eine Fremdsprache als Leistungsfach zu wählen. Im vierten Fach des ersten Prüfungsteils können nur Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau geprüft werden.
Die Aufgabenstellung erfolgt durch die prüfende Schule bei einer Bearbeitungszeit von 270 Minuten in den modernen Fremdsprachen und von 180 Minuten in den anderen Fächern. Die mündlichen Zusatzprüfungen in den Fächern des ersten Prüfungsteils der Hauptprüfung dauern in der Regel 20 Minuten und entsprechen den Regelungen für das reguläre Abitur.
Im zweiten Prüfungsteil werden die verbleibenden vier Fächer mündlich geprüft, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Die mündliche Prüfung dauert für jedes der vier Fächer in der Regel 30 Minuten, die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. In den modernen Fremdsprachen findet die mündliche Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache statt.
Die Prüfungsanforderungen basieren auf den Lerninhalten der letzten beiden Kurshalbjahre, die von Schülerinnen und Schülern öffentlicher Gymnasien verpflichtend zu belegen wären. Wenn das Leistungsfach oder das Fach Deutsch als Prüfungsfach des zweiten Prüfungsteils gewählt wird, liegen den Prüfungsanforderungen abweichend die Lerninhalte der letzten vier Ausbildungsabschnitte zugrunde, die von Schülerinnen und Schülern öffentlicher Gymnasien verpflichtend zu belegen gewesen wären.
Die Schwerpunktbildung erfolgt gemäß Anlage 9. Die zweite Fremdsprache wird nur auf dem Niveau einer spät beginnenden Fremdsprache geprüft. Der Ablauf der Prüfung entspricht dem Kolloquium. Sofern die Belange der prüfenden Schule es erlauben, findet nur eine mündliche Prüfung pro Tag statt.
Abschlüsse für externe Bewerber (bayern.de)
Berlin
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet jedes Jahr externe Abiturprüfungen an. Die Prüfungen finden jedes Jahr im ersten Halbjahr statt. Es gibt vier mündliche Prüfungen und vier schriftliche Prüfungen. Dazu besteht die Möglichkeit, in zwei der schriftlichen Fächer eine Nachprüfung abzulegen.
Mindestens eine Naturwissenschaft und eine Fremdsprache müssen als schriftliches Fach gewählt werden. Zwei der vier Fächer müssen als Leistungskurse gewählt werden. Die mündlichen Fächer werden auf Grundkursniveau geprüft.
Zweiter Bildungsweg – Berlin.de
Brandenburg
Zur Prüfung wird in der Regel nur zugelassen, wer in Brandenburg einen ständigen Wohnsitz hat oder an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Brandenburg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet wurde. (Sprich uns einfach an, wenn du dich für das Abitur in Baden-Württemberg interessierst).
In Brandenburg wird das Abitur für Nichtschüler in der Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung – NschPV) geregelt.
Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft beauftragt öffentliche, zur Allgemeinen Hochschulreife führende Schulen oder Abteilungen von Schulen im Lande Bremen mit der Abnahme der Prüfung. In Bremerhaven geschieht dies im Einvernehmen mit dem Magistrat. Es sind geeignete Nachweise über einen regelmäßigen Schulbesuch in einem Bildungsgang, der auf die Allgemeine Hochschulreife vorbereitet, zu erbringen. Näheres ist der Verordnung über die Abiturprüfung für Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen in der Fassung vom 26. Juni 2009 zu entnehmen.
Hessen
In Hessen ist NichtschülerInnen zum Erwerb schulischer Abschlüsse gemäß § 79 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz die Ablegung entsprechender Prüfungen zu ermöglichen.
Die Prüfung umfasst acht Prüfungsfächer
Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld können dies sein: Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Italienisch, Russisch, Spanisch, Altgriechisch, Musik oder Kunst.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld können dies sein: Politik und Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Wirtschaftswissenschaften oder Religion/Ethik.
Im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld können dies sein: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie oder Informatik.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile, von denen jeder vier Fächer umfasst. In den vier Fächern des ersten Prüfungsteils wird schriftlich landesweit einheitlich geprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt in den Leistungsfächern fünf Zeitstunden, in den beiden weiteren Fächern vier Zeitstunden. Auf Verlangen der PrüfungsteilnehmerInnen kann in höchstens zwei Fächern des ersten Prüfungsteils zusätzlich auch mündlich geprüft werden. In den vier Fächern des zweiten Prüfungsteils, die nicht Gegenstand des ersten Prüfungsteils sein dürfen, wird mündlich geprüft.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg | schulämter hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand der Prüfung sind vier schriftliche Prüfungen und weitere vier mündliche Fächer.
Die schriftlichen Fächer sind: 1.Deutsch, 2. Mathematik, 3. Geschichte und Politische Bildung, 4. eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft.
Unter den Punkten 1–4 werden zwei Fächer auf Leistungskursniveau und die verbleibenden zwei auf Grundkursniveau geprüft. Hier kann frei gewählt werden, welche Fächer auf welchem Niveau geprüft werden sollen.
Die mündlichen Prüfungsfächer sind so zu wählen, dass unter Einbeziehen der schriftlichen Prüfungsfächer bei den gesamten Prüfungen mindestens eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen geprüft werden. Die mündlichen Prüfungen können aus folgenden Gegenstandsbereichen gewählt werden: Fremdsprachen, Musik, Kunst und Gestaltung, Geographie, Philosophie, Wirtschaft, Naturwissenschaften, Informatik und Religion. An den mündlichen Prüfungen kann nur teilnehmen, wer die schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden die Nichtschüler in acht Fächern geprüft – vier schriftlich und vier mündlich. Die Prüfungsergebnisse darin ergeben die Abiturnoten.
Externe Abiturprüfung & Studienberichte | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage ist die Abiturprüfungsordnung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 26. Mai 2011.
In Rheinland-Pfalz werden als Prüfungsfächer auch Italienisch (Aufgabenfeld I), Informatik (Aufgabenfeld III) sowie Religion ev., Religion kath. und Ethik (außerhalb der Aufgabenkreise) angeboten. Zusätzlich zu den allgemeinbildenden Fächern werden die berufsbezogenen Fächer Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Aufgabenfeld II) oder Technik (Aufgabenfeld III) angeboten, die ausschließlich als Leistungskurs belegt werden können. (§ 5 der Verordnung)
Mit der schriftlichen Prüfung in den Fächern Latein oder Griechisch kann gleichzeitig das Latinum oder Graecum erworben werden. (§ 15 der Verordnung)
DocHdl1OnPRS-1tmpTarget (bildung-rp.de)
Saarland
Der Bewerber ist zur Erbringung eines Nachweises über eine angemessene Prüfungsvorbereitung verpflichtet.
Sachsen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet einmal jährlich statt. Der Antrag auf Zulassung ist an die zuständige Regionalstelle des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zu stellen.
Sachsen-Anhalt
Die Zulassung zu dieser Form der Abiturprüfung ist bis spätestens 1. Februar eines jeden Jahres im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle, Dessau-Roßlau oder Magdeburg zu beantragen. Sie findet im zeitlichen Rahmen der Abiturprüfung an öffentlichen Gymnasien statt.
Bürgerservice Sachsen-Anhalt – Landesschulamt – Nichtschülerprüfung beantragen
Schleswig-Holstein
Zur Prüfung wird in der Regel nur zugelassen, wer in Schleswig-Holstein den ständigen Wohnsitz hat. (Sprich uns einfach an, wenn du dich für das Abitur in Baden-Württemberg interessierst).
Externenprüfungen zum Abitur werden in Schleswig-Holstein einmal jährlich am Abendgymnasium Lübeck durchgeführt und müssen bis zum 01. Dezember des Vorjahres der Prüfung angemeldet werden.
Fazit
Das hört sich alles sehr kompliziert für dich an? Das verstehen wir. Wir versprechen dir, dass wir dein Kind bestens während des gesamten Prozesses begleiten werden. Egal ob Dokumentation der Lerninhalte, Anmeldung zur Prüfung, Zusammenstellung der Prüfungsfächer. Klar ist, dass sich dein Kind für den Zeitraum der Prüfungen am Prüfungsort seiner Wahl aufhalten muss. Auf Wunsch begleitet ein UNBRICKED-Mitarbeiter dein Kind während der gesamten Zeit (nicht im Schulgeld enthalten).
Fest steht, dass es für unsere SchülerInnen einfach ist, das deutsche Abitur abzulegen. Mit dem deutschen Abitur hält dein Kind einen international anerkannten Abschluss in den Händen, der ihm die Türen an spannenden Universitäten überall auf der Welt öffnet.